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Vorsicht vor Branchenbücher, Branchenverzeichnisse, Branchenbucheinträge & Trickformulare.

in Vertragsrecht

Vorsicht vor Branchenbücher, Branchenverzeichnisse, Branchenbucheinträge & Trickformulare.

Ich möchte dich heute über eine Masche informieren, die schon viele in die Irre geführt hat: Die Abo Fallen zu Einträgen in ein Branchenbuch und einem Branchenverzeichnis. Die Masche ist schon sehr alt. Dabei sollen in der Hektik des Alltages Unternehmen, StartUps, Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler usw. z.B. mit der Übersendung von Trickformularen oder durch Trickanrufe in die Vertragsfalle (Abo Falle) gelockt werden. Die Trickformulare sehen harmlos aus, aber sie können dich ungewollt in langfristige und kostspielige Verträge verwickeln. Einen echten Nutzen von diesen Brancheneinträgen hast du aus meiner Sicht dabei nicht.

 

Branchenbücher: Die Falle schnappt zu

Stell dir vor, du erhältst ein Formular, das aussieht wie ein harmloses Angebot für einen Branchenbucheintrag. Du denkst, es wäre eine gute Möglichkeit, für dein Unternehmen zu werben. Doch Vorsicht! Oft verbergen sich hinter diesen Angeboten langfristige Vertragsbindungen mit hohen Kosten.

 

Branchenverzeichnis: Erkennungszeichen der Trickformulare

Diese Formulare sind meist so gestaltet, dass sie den Eindruck erwecken, es handle sich um einen bereits bestehenden Eintrag, der nur bestätigt werden muss. Die Trickformulare nutzen dabei oft den Namen und die Optik bekannter Branchenverzeichnisse wie beispielsweise der „Gelben Seiten“ o.ä. Weiter erweckten die Formulare mancher Anbieter in der Vergangenheit, den Eindruck, dass es sich um offizielle Registereinträge handele. Dies alles geschieht aus meiner Sicht nur, um Vertrauen zu schaffen und die Betroffenen in die Vertragsfalle (Abo Falle) zu locken.

 

Meine Erfahrung mit diesen Fallen der Branchenbücher, Branchenverzeichnisse und Brancheneinträge etc.

In meiner anwaltlichen Praxis habe ich schon viele Fälle erlebt, in denen Mandanten durch solche Branchenbuchfallen in Schwierigkeiten geraten sind.

 

Hier ein paar (ältere) Beispiele:

Auf meiner Homepage unter www.ra-schulte.net findest du weitere ähnliche Beispiele zu diesen Fällen, z.B.:

 

  1. Datenschutzauskunfts-Zentrale Trickformular
  2. Artzverzeichnis Regional (speziell damals für Ärzte)
  3. GCS Financial Pro Inkasso & die Europe Reg Services Ltd
  4. EU Business Register
  5. Rechnung der Media Marketing Ltd. mit BIS Bürger Info (mit Werbeanruf vorab)

 

Nicht selten haben die Anbieter offiziell ihren Sitz im Ausland. Doch sind die Maschen immer ähnlich. Nur die Namen der Anbieter und Branchenverzeichnisse ändern sich. Sobald ein Name „verbrannt“ ist, wird „gefühlt“ ein neuer Name von manchen Anbietern verwendet. Manche Anbieter verschwinden im Laufe der Zeit und neue Anbieter tauchen dafür auf. Das Geschäft mit den Branchenbüchern scheint, sich also nach wie vor zu lohnen.

 

Abo Falle bzw. Vertragsfalle Branchenbuch: Wie du dich schützen kannst

Sei immer skeptisch, wenn du unaufgefordert Vertragsangebote oder Formulare erhältst. Lies dir das Kleingedruckte auch „in der Hektik des Alltages“ genau durch. Im Zweifel ignorierst du das Formular am Besten einfach und reagierst nicht.

 

Sollte „das berühmte Kind“ bereits „in den Brunnen gefallen sein“ oder bei sonstigen Unsicherheiten suche von Anfang an professionellen Rat. Für solche Fälle biete ich eine telefonische Rechtsberatung T30 an, damit du dich von Anfang richtig verhältst und Fehler vermeidest. Die Beratung kannst du hier buchen:

 

Telefonische Rechtsberatung T30

 

Fazit zu Formularen zu Brancheneinträgen etc.

Lass dich nicht täuschen von den Formularen der Branchenverzeichnisse. Mit der richtigen Vorsicht und professioneller Beratung kannst du dich und dein Unternehmen schützen. Wenn du Fragen hast oder Unterstützung benötigst, stehe ich dir gerne mit meiner Expertise zur Seite. Gleiches gilt, wenn du bereits eine Rechnung von einem solchen Branchenbucheintrag erhalten hast.

 

Mit der richtigen Beratung kannst du sicher und informiert handeln. Besuche meinen RechtShop und sichere dir deine

 

Telefonische Rechtsberatung T30.

 

Gemeinsam finden wir eine Lösung für dein Anliegen. Darüber hinaus findest du in meinem RechtShop weitere verschiedene Beratungsprodukte. Schaue sie dir doch einfach mal an!

 

Falls du mehr über mich erfahren möchtest, schaue dir doch auch meine anwaltliche Homepage unter www.ra-schulte.net an.

 

Dein Anwalt für Vertragsrecht.

 

Rechtsanwalt Bernhard Schulte (aus Frechen bei Köln)

 

www.ra-schulte.net

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