Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln eV
Internetrecht | Wettbewerbsrecht – Abmahnungen des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen Wettbewerbsverstößen im Internet, z.B. auf eBay:
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU Köln eV) versendet wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen im Internet z.B. bei eBay. Mit entsrpechenden Abmahnungen auf anderen Verkaufsplattformen wie Amazon und Dawanda bzw. sonstigen Online Shops ist ebenfalls zu rechnen. Nach eigenen Angaben in einem hier vorliegenden Abmahnschreiben wurde der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe bereits im Jahr 1885 gegründet und hat seinen Sitz in Köln (Hohenzollernring 12, 50662 Köln). Eine hier vorliegende Abmahnung hat der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln eV lediglich per Fax versandt. Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU Köln eV) behauptet Mitglieder aus allen Bereichen des Handels, des Handwerks, der Industrie und der Dienstleistung zu haben. Hierzu zählten u.a. auch Unternehmen, die mit dem Betroffenen im Wettbewerb stünden. Konkrete Ausführungen macht der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU Köln eV) im Verhältnis zum Betroffenen jedoch an dieser Stelle nicht.
Monierte Wettbewerbsverstöße:
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU Köln eV) macht hierbei Wettbewerbsverstöße im Onlinehandel (z.B. insgesamt auf Ebay etc.) geltend. Als wettbewerbswidrig moniert der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU Köln eV) z.B. im Bereich von Kosmetikprodukten u.a. fehlende Angaben zum Grundpreis (fehlende Grundpreisangabe). Weiter wird von dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU Köln eV) primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Hierzu ist ein Entwurf dem Abmahnschreiben beigefügt. Daneben fordert der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU Köln eV) eine Kostenerstattung in Höhe von 194,98 EUR brutto, d.h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Unterlassungserklärung:
Für den Fall, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht fristgerecht eingehe, müsse der Betroffene mit der gerichtlichen Durchsetzung der Unterlassungsansprüche durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU Köln eV) rechnen. Dies ist grundsätzlich ernst zu nehmen, da der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU Köln eV) durchaus gerichtliche Verfahren einleitet. In einem hier vorliegenden Fall wurden entsprechend gerichtliche Schritte durch Rechtsanwalt Dr. Marc Zain (Anwaltskanzlei Zain) aus Köln in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Köln eingeleitet.
Gerügte Wettbewerbsverletzungshandlungen:
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU Köln eV) spricht unter anderem Abmahnungen bezüglich der folgenden Verletzungshandlungen im Internet aus:
- Grundpreisangabe | Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe z.B. bei eBay Angeboten
Betroffene Branchen:
Zu den betroffenen Branchen gehören insbesondere die nachfolgenden. Doch ist zu berücksichtigen, dass der VGU Köln eV aus hiesiger Sicht ein Abmahnverein ist. Daher sind viele weitere Branchen denkbar und abmahngefährdet.
- Parfüm und Kosmetik (z.B. Haarprodukte)
Fazit:
Handeln Sie hier nicht unüberlegt und vorschnell! Der der Abmahnung beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft einfach unterschrieben und an den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU Köln eV) zurück gesandt werden. Oft sind die beigefügten Entwürfe von Unterlassungserklärung juristisch weitergehend als konkret notwendig. Ferner ist zu beachten, dass das eigentliche Risiko hier nicht in der Zahlung der Kosten von 194,98 EUR liegt. Dies ist durchaus deutlich „günstiger“, als wenn Mitbewerber durch ihre Rechtsanwälte Abmahnschreiben versenden. Vielmehr ist mit einer späteren Überprüfung der künftigen Angebote des Betroffenen durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU Köln eV) zu rechnen. Wird dann ein Verstoß gegen die abgegebene und eventuell zu weit gefasste Unterlassungserklärung festgestellt, drohen nicht unerhebliche Vertragsstrafen! Dies ist die eigentliche Falle und das, aus hiesiger Sicht, viel größere Kostenrisiko. Falls auch Sie betroffen sind rufen Sie einfach an! Tel.: 02234 / 914 371.