Rechnung der Media Marketing LTD
Das „Spiel“ der Media Marketing Ltd. (London) und der BIS Bürger Info Systeme D.O.O.
Media Marketing LTD | BIS Bürger Info Systeme D.O.O. | Rechnung | Zahlungserinnerung | Erfahrungen
++ UPDATES zur Media Marketing LTD und der BIS Bürger Info Systeme D.O.O. findest Du ganz unten dieses Beitrages. ++
Media Marketing Ltd: „Kölner Masche“ bzw. „Fax-Masche“ – Zuerst stehen Trickanrufe:
Derzeit machen die Media Marketing LTD aus London im Zusammenspiel mit der BIS Bürger Info Systeme D.O.O. (Beograd, Serbien) durch Werbeanrufe und anschließenden „Trickformularen“ auf sich aufmerksam.
Im Fokus stehen hierbei besonders Selbstständige, Gewerbetreibende, Unternehmen, Freiberufler (wie etwa Ärzte), Vereine und Handwerker etc., welche in der Vergangenheit regelmäßig Anzeigen in verschiedenen Broschüren geschaltet hatten. Dies können z.B. Broschüren von Stadtverwaltungen usw. gewesen sein.
Am Anfang stehen Anrufe mit den Betroffenen bzw. deren Mitarbeitern. In diesen Telefonaten wird regelmäßig auf die bisherigen Anzeigen Bezug genommen. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass es sich um die bestehenden Anzeigen handele. Sofern ein Mitarbeiter des Betroffenen das Gespräch führt, wird darauf hingewiesen, dass die Sache bereits mit dem Chef besprochen sei.
Im Anschluss des Telefonats kündigt man ein Formular an, was unterschrieben zurück gesendet werden müsse. Ansonsten könne man die Anzeige in der nächsten bevorstehenden Ausgabe nicht veröffentlichen.
Dieses Vorgehen ist auch als „Kölner Masche“ bzw. „Fax Masche“ bekannt. Insgesamt ähnelt diese Vorgehensweise der Media Marketing LTD mit der BIS Bürger Info Systeme D.O.O. dem Vorgehen der MMC Marketing Ltd. aus der Vergangenheit (vgl. hierzu auch meinen Beitrag zur MMC Marketing Ltd.).
BIS Bürger Info Systeme & Media Marketing LTD – Das Formular lässt nicht lange auf sich warten.
Relativ zeitnah erhalten die Betroffenen sodann im Anschluss an das geführte Telefonat ein Formular der BIS Bürger Info Systeme D.O.O.
Das Formular der BIS Bürger Info Systeme D.O.O. ist beispielsweise mit „BÜRGER-INFO-PROGRAMM / ANZEIGENAUFTRAG“ überschrieben.
In dem übersandten Formular sind dann tatsächlich auch die bisher verwendete Anzeige (mit oder ohne Fehlern) enthalten. Daneben befindet sich in dem Formular viel schwer leserliches „Kleingedruckte“.
Das Formular solle man unterschreiben und per Fax an die BIS Bürger Info Systeme D.O.O. an die Nummer „0800 – 182 4954“ zurück faxen.
Insbesondere mit dem Abdruck der bisher verwendeten Anzeige auf dem Formular wird insgesamt der Eindruck erweckt, dass es sich hierbei um eine bereits bestehende Anzeige des betreffenden Unternehmens handele. De facto ist dem allerdings nicht so!
Tatsächliche „versteckte“ Anzeigensofferte im Werbeprogramm / Werbeobjekt „Bürger-Info“:
Liest man das Formular hingegen sorgfältig durch, entpuppt sich dieses als Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Schaltung einer neuen Werbeanzeige, nämlich im Werbeobjekt „Bürger-Info„.
Pro Auflage sollen 2 Anzeigenfelder geschaltet werden. Wobei jedes Anzeigenfeld grundsätzlich 399,00 EUR kosten soll, zusammen also 798,00 EUR. Hinzu treten zudem eine etwaige Farbpauschale von 149,00 EUR, eine etwaige Satzpauschale von 129,00 EUR und eine etwaige sowie Versandpauschale von 29,00 EUR. Demnach ergibt sich ein Gesamtbetrag für eine Auflage von netto 1.105,00 EUR.
Die Laufzeit für die Anzeige bei der BIS Bürger Info Systeme D.O.O. soll mindestens 1 Jahr betragen und 3 kostenpflichtige Auflagen beinhalten. Bei 3 Auflagen im Jahr sind das stattliche 3.315,00 EUR netto zzgl. MwSt. pro Jahr!
Sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird, soll sich der Vertag jeweils sodann noch um 1 weiteres Jahr verlängern. Allerdings kann diese automatische Verlängerung eventuell als abweichende Vereinbarung im Formular weiter unten entfallen.
Die sogenannte „Bürger-Info“ soll dann durch die Deutsche Post AG durch eine entsprechende Postwurfsendungen in einem bestimmten Verteilungsgebiet verteilt werden. Ob dies tatsächlich und im richtigen Verteilungsgebiet erfolgt, kann hier nicht beurteilt werden.
Nach Unterschrift folgt die Rechnung der Media Marketing LTD.
Liest man hingegen in der Hektik des Alltages das Formular der BIS Bürger Info Systeme D.O.O. zur Anzeigenschaltung im Druckobjekt „Bürger-Info“ nicht sorgfältig und sendet es unterschrieben an diese zurück, so ist man leider in die Falle getappt.
Kurz danach bekommt man dann eine erste Rechnung von der Media Marketing LTD aus London, weil man angeblich einen Vertrag mit der Agentur BIS Bürger Info Systeme D.O.O. zur Anzeigenschaltung im Druckobjekt „Bürger-Info-Programm“ abgeschlossen habe.
In einem hier vorliegenden Fall werden durch die Media Marketing LTD ein Anzeigenpreis von 798,00 EUR, eine Satzpauschale von 129,00 EUR, eine Farbpauschale von 149,00 EUR, eine Versandpauschale von 29,00 EUR und 20% Mehrwertsteuer in Höhe von 221,00 EUR berechnet, insgesamt also ein Gesamtbetrag von 1.326,00 EUR. Zudem wird auf eine Steuerpflicht des Leistungsempfängers im Reverse-Charge-Verfahren hingewiesen.
Die Begleichung der Rechnung soll an die Media Marketing durch SEPA-Überweisung auf ein wohl britisches Konto innerhalb von 7 Tagen erfolgen.
Später ggf. Einschaltung von Inkassobüros und Rechtsanwälten:
Zahlt man diesen Betrag nicht an die Media Marketing Ltd., ist mit Inkassoschreiben durch Inkassofirmen o.ä. zu rechnen. Gegebenenfalls werden später auch Rechtsanwälte eingeschaltet, die die behauptete Forderung eintreiben sollen. Gerade Inkassobüros versuchen anschließend die Betroffenen unter Druck zu setzen, damit diese doch Zahlungen an die Media Marketing vornehmen.
Mein bisheriges Fazit zur Media Marketing LTD. bzw. der BIS Bürger Info Systeme D.O.O.:
Lasse Dich durch die Media Marketing LTD bzw. die BIS Bürger Info Systeme D.O.O. nicht einschüchtern! Zahle nicht und unterschreibe nichts! Kontaktiere die Media Marketing Ltd. und die BIS Bürger Info Systeme D.O.O. nicht!
Lasse Dich vielmehr hier durch einen Rechtsanwalt zuerst beraten, bevor Du handelst! Spätestens jedoch mit Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides solltest Du allerdings auf jeden Fall innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist reagieren. Ansonsten drohen Rechtsverluste.
Gerne berate und vertrete ich Dich und Dein Unternehmen hier. Eine Forderungsabwehr ist meiner Ansicht nach möglich!
Für eine schnelle inhaltliche Beratung nutze meine telefonische Beratung, z.B. meine Telefonpaket T30 zum Pauschalpreis:
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Update Media Marketing LTD vom 20.10.2020:
Nachdem ich für eine Mandantin die Forderungen der Media Marketing LTD zurückgewiesen habe, verzichtete diese im Ergebnis auf ihre Forderungen. Man sieht also, dass bei richtiger eigener Verhaltensweise eine Forderungsabwehr möglich ist.
Wenn Du hier eine Beratung brauchst, wie man sich richtig verhält, buche einfach mein oben genanntes telefonisches Rechtsberatungspaket (Telefonpaket T30)! So bekommst Du schnell und einfach meinen rechtlichen Rat in Deiner Sache.
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