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Rechtsanwalt für Inkasso & Forderungseinzug – Kunde zahlt nicht. Was tun?

Rechtsanwalt Bernhard Schulte [Frechen bei Köln]
Rechtsanwalt für Inkasso, Forderungseinzug, Forderungsmanagement und mehr. 

Als Rechtsanwalt u.a. für Inkasso, Forderungseinzug, Forderungsmanagement und mehr helfe ich Dir gerne in Inkassofragen weiter, z.B. wenn der Kunde nicht zahlt oder Du ein Inkassoschreiben erhalten hast. 

 

Zivilrecht | Inkasso, Forderungsmanagement und Forderungseinzug – Kunde, Mieter, Pächter bzw. Schuldner zahlt nicht. Was tun?

Inkasso, Forderungseinzug und Forderungsmanagement: Leider gibt es in jeder Branche Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfälle durch Kunden bzw. bei Vermietungen und Verpachtungen durch Mieter und Pächter. Kunden zahlen Ihre Rechnungen nicht bzw. Mieter und Pächter zahlen die Miete / Pacht nicht oder erst verspätet.

Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern kann Unternehmern, Handwerkern und Vermietern finanzielle Liquidität nehmen. Darüber hinaus kann dies – bei zu hohen und/oder zu langen Zahlungsausfällen und Zahlungsverzögerungen – die Handwerker, die Unternehmer, die Verkäufer o.ä. und die Vermieter durchaus selbst in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Was sollte man also tun, wenn der eigene Kunde nicht zahlt?

 

Mahnwesen und konsequentes Inkasso mit entsprechendem Forderungseinzug

Daher sollte jede Firma, jeder Unternehmer, jeder Handwerker, jeder Verkäufer, jeder Vermieter und jeder Verpächter ein effizientes sowie konsequentes Inkasso (Forderungsmanagement bzw. Forderungseinzug) betreiben. Hierzu gehört zunächst ein stringentes außergerichtliches Mahnwesen. Ein Mahnwesen mit mehr als 3 Mahnstufen ist dabei nach hiesiger Auffassung wenig hilfreich. Dies führt allenfalls dazu, dass der säumige Kunde / Mieter / Pächter (Schuldner) dieses Mahnwesen bis zur letzten Stufe ausreizt. Dem säumigen Schuldner sollten deshalb schon frühzeitig Grenzen gesetzt werden.

Hält der säumige Schuldner diese Grenzen nicht ein, sollten die Forderungen konsequenterweise außergerichtlich anwaltlich als auch unter Umständen später gerichtlich durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht werden. Nur so “lernt” der Kunde / Mieter / Pächter (als Schuldner) für die Zukunft. Ein effizientes Forderungsmanagement bzw. Inkasso sowie eine effizienter Forderungseinzug sind gerade in der heutigen Zeit unverzichtbar.

 

Inkasso und Forderungseinzug durch Rechtsanwalt

Hierbei hat die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zum Inkasso zwei entscheidende Vorteile gegenüber der Einschaltung von Inkassobüros bzw. sonstigen Inkassodienstleistern:

 

1. Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden erstattungsfähig.

Die Rechtsanwaltskosten sind grundsätzlich als Verzugsschaden gegenüber dem säumigen Kunden / Mieter / Pächter (Schuldner) erstattungsfähig. Dagegen werden häufig die Kosten eines Inkassobüros nicht vom Gericht zugesprochen. So verfahren beispielsweise das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln in stetiger Rechtsprechung, insbesondere dann, wenn nach dem Inkassobüro doch noch ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. 

 

2. Gegenstandswert über 5.000,00 EUR, Landgerichte sind zuständig.

Ein weiterer Vorteil des Rechtsanwaltes besteht darin, dass Inkassodienste nicht vor den Landgerichten auftreten dürfen. Hier besteht Anwaltszwang. Landgerichte sind ab einem Streitwert / Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 EUR sachlich zuständig. Ein solcher Betrag ist bei offenen Mieten und Pachten durchaus schnell erreicht und überschritten. Spätestens dann ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unumgänglich. Schalte daher direkt einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens ein. So sparst Du Dir und Deiner Firma unnötige und kostspielige Umwege.

 

Außenstände (offene Posten) durch Forderungseinzug und Inkasso vermeiden

Hohe Außenstände sind eine Belastung für jeden, auch für Dich als Handwerker, als Vermieter / Verpächter und/oder  Dein Unternehmen bzw. Deine Firma. Lasse solche Außenstände erst gar nicht entstehen, bzw. baue solche Außenstände konsequent und frühzeitig ab. Scheue Dich daher nicht, einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens aufzusuchen und Dich beraten zu lassen.

Gerne bin ich Dir und Deinem Unternehmen bei der Durchsetzung Deiner berechtigten Forderungen gegenüber Deinen Kunden / Auftraggebern / Mietern / Pächtern etc. behilflich.

Dies gilt im Übrigen für Forderungen aus verschiedenen Rechtsgebieten und selbstverständlich auch für den Forderungseinzug und das Inkasso „kleinerer“ Forderungen mit niedrigen Streitwerten.

 

Telefonische Rechtsberatung zum Inkasso: 

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Dein Rechtsanwalt für Inkasso und Forderungseinzug.

 

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